Persönliche Stellungnahme
Ich habe die Süddeutschen Zeitung (SZ) verklagt wegen Berichterstattung über mich vom Anfang des Jahres 2015. Darin wurde mir u.a. Sympathie für Rechtsradikale Christen unterstellt – ohne dass dies sachlich auch nur im Ansatz gerechtfertigt wäre.
In der ersten Instanz wurde meine Klage nach Presseberichten abgewiesen. Mir liegt das Urteil zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit der SZ noch nicht vor. Daher kenne ich die Entscheidungsgründe nicht. Es handelt sich hier um juristische Fragestellungen, die wir genau prüfen und dann entscheiden, wie es weitergeht.
Folgende Grundsatzfrage steht aus meiner Sicht im Mittelpunkt des Rechtsstreits:
Darf ein Medienriesen jeden gleichsam in die „rechtsradikale Ecke“ stellen und damit öffentlich, beruflich und privat massiv schädigen, der eine verfassungskonforme und dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz entsprechende, aber andere Meinung als die ihre vertritt.
Es geht also darum: Wie weit geht das Recht von Zeitungsgiganten, abwertende Aussagen über Menschen zu verbreiten, ohne sachliche Gründe dafür zu haben?
Ich bin in großer Sorge um unsere demokratische Gesellschaft, wenn jede und jeder, jede und jeden, alles heißen kann. Denn die aktuelle Rechtsprechung sagt: Jede falsche Tatsachenbehauptung in einer Zeitung kann angegriffen werden (z.B. Gegendarstellung, Unterlassung). Seit einiger Zeit wird die Bezeichnung als „Rechtsradikaler“ von den Gerichten als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung aufgefasst. Eine Meinungsäußerung ist immer möglich, außer sie überschreitet ausnahmsweise die Grenze zur Schmähkritik. Wo aber ist diese Grenze zu ziehen. Wenn die Bezeichnung Sympathisant von rechtsradikalen Christen keine „Schmähkritik“ ist, dann könnte eigentlich jeder zumindest als „Sympathisant von Rechtsradikalen“ bezeichnet werden, ohne dass dies irgendwie belegt werden müßte.
Besonders bedenklich ist der Widerspruch zwischen der juristischen Interpretation und dem was in der breiten Öffentlichkeit verstanden wird: Wenn eine als seriös angesehene Zeitung „rechtsradikal“ verwendet, wird dies von den meisten Lesern als eine Tatsachenbehauptung empfunden, von der sie annehmen, dass diese auf recherchierten und geprüften Tatsachen beruht.
Wenn nun ein Zeitungsgigant ganz normale Bürger mit willkürlich gewählten Attributen brandmarken darf, dann sehe ich Dämme brechen.
Meinungsfreiheit und wahrheitsgemäße Berichterstattung sind für unsere demokratische Gesellschaft wesentlich. Wie viele andere bin auch ich immer wieder über “post-faktische” Darstellungen und Vorverurteilungen oder Interpretationen einzelner Journalisten sehr irritiert.
Mir geht es vor allem um den Schutz der Meinungsfreiheit: „Ich kämpfe für Meinungsfreiheit. Und ich kämpfe auch für die, die eine andere Meinung vertreten als ich.“ Aber es ist gefährlich für unsere Demokratie, wenn man wegen einer legitimen und möglicherweise unbequemen Überzeugung durch eine Medienkampagne persönlich und beruflich beschädigt wird.
02.08.2017
Markus Hollemann
Weitere Informationen:
Interview vom 13.8.2016 mit Markus Hollemann in „Die Tagespost“ (DT): „Ich kämpfe um die Meinungsfreiheit“
-> Die Tagespost (PDF) -Interview mit Bürgermeister Markus Hollemann vom 12.8.2016
(Download Interview als druckbares PDF)